In 114 von 150 untersuchten Stellenanzeigen aus Mecklenburg-Vorpommern fehlt eine verwertbare Gehaltsangabe. Das sind 76 Prozent (±7). Als verwertbar zählte eine Spanne, ein Festbetrag oder ein namentlich genannter Tarifvertrag. Formulierungen wie „attraktive Vergütung" oder „leistungsgerechte Bezahlung" zählten nicht, weil sie einem Bewerber keine Entscheidungsgrundlage geben. Die Unterschiede zwischen den Berufsgruppen sind groß: In der Küche fehlt die Angabe in 95 Prozent der Anzeigen, in der Pflege nur in 53 Prozent.
Gehaltsangabe in MV-Stellenanzeigen nach Berufsgruppe
Gezogen wurde in vier Berufsgruppen mit je 37 oder 38 Anzeigen. Die Spannweite zwischen Küche und Pflege ist deutlich größer als der Vertrauensbereich der einzelnen Gruppen, der Unterschied ist also nicht auf Zufall zurückzuführen.
| Berufsgruppe | ohne Gehaltsangabe | Anteil |
|---|---|---|
| Küche | 35 von 37 | 95 % ±7 |
| Berufskraftfahrer | 30 von 37 | 81 % ±13 |
| Elektroberufe | 29 von 38 | 76 % ±14 |
| Pflege | 20 von 38 | 53 % ±16 |
| Alle vier Gruppen | 114 von 150 | 76 % ±7 |
Der Ausreißer nach oben erklärt sich über die Tarifbindung. In der Pflege nennen 13 der 38 Anzeigen einen konkreten Tarifvertrag, in den Elektroberufen 6, bei den Berufskraftfahrern 3. In der Küche keine einzige. Wo kein Tarif greift, verschwindet die Gehaltsangabe fast vollständig.
Wie die Gehaltsangabe in den Anzeigen konkret aussieht
| Art der Angabe | Anzeigen |
|---|---|
| Keine Angabe zum Gehalt | 111 |
| Konkreter Tarifvertrag benannt | 22 |
| Festbetrag | 7 |
| Gehaltsspanne | 7 |
| „nach Vereinbarung" | 3 |
Nur 14 von 150 Anzeigen nennen eine Zahl, also eine Spanne oder einen Festbetrag. Rechnet man die konkreten Tarifverweise hinzu, bei denen sich das Gehalt über die Entgeltgruppe nachschlagen lässt, sind es 36 von 150.
- „Attraktive Vergütung", „leistungsgerechte Bezahlung", „übertarifliche Bezahlung" ohne Zahl
- „Vergütung nach Tarif" ohne Nennung, welcher Tarif gemeint ist
- Einmalzahlungen wie Willkommensprämien, wenn zum laufenden Gehalt nichts steht
- Die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung, weil sie eine gesetzliche Obergrenze ist und keine Aussage über die Bezahlung
Bewerbungsweg und Ansprechpartner in MV-Stellenanzeigen
Neben dem Gehalt wurden zwei weitere Punkte erfasst, die darüber entscheiden, wie leicht eine Bewerbung fällt.
| Merkmal | Anzeigen | Anteil |
|---|---|---|
| Kein Bewerbungsweg im Anzeigentext sichtbar | 55 von 150 | 37 % ±8 |
| Ansprechpartner namentlich genannt | 52 von 150 | 35 % ±8 |
| Betrieb ohne eigene Karriereseite | 31 von 150 | 21 % ±6 |
Bei den 55 Anzeigen ohne sichtbaren Bewerbungsweg steht im Text kein Kanal. Wer sich bewerben will, muss die Kontaktdaten erst über eine Sicherheitsabfrage im Portal der Bundesagentur freischalten oder selbst nach dem Betrieb suchen. Für jemanden, der abends am Handy zehn Minuten Zeit hat, ist das eine echte Hürde.
Was der Marktcheck ausdrücklich nicht belegt
Wir sind mit der Arbeitsthese gestartet, dass viele Betriebe Anzeigen schalten, die auf der eigenen Website gar nicht auftauchen. Eine erste automatisierte Messung schien das zu bestätigen. Die manuelle Nachprüfung im Browser hat die These widerlegt.
Von den 109 Fällen, in denen sich die Frage beantworten ließ, war die inserierte Stelle in 94 Fällen auf der eigenen Karriereseite gelistet, also in 86 Prozent (±6). Die erste Messung hatte das Gegenteil nahegelegt, weil die eingesetzten Werkzeuge Stellenlisten nicht sehen können, die per JavaScript nachladen oder in eingebettete Bewerberportale von Drittanbietern ausgelagert sind. In 42 nachgeprüften Fällen kippte das Ergebnis.
Wir schreiben das hierhin, weil eine falsche Zahl auch dann falsch bleibt, wenn sie die bessere Geschichte ergeben hätte. Was von diesem Punkt bleibt, ist die andere Zahl: 21 Prozent der Betriebe haben überhaupt keine eigene Karriereseite. In 10 Fällen ließ sich die Frage technisch nicht klären, sie sind in der Auswertung als ungeklärt geführt und keiner Seite zugeschlagen.
Methode des Marktchecks
- Grundgesamtheit
- Stellenanzeigen mit Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern, Angebotsart Arbeit, in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Zeitarbeit und Personalvermittlung waren auf Ebene der Abfrage ausgeschlossen. Maßgeblich war der Arbeitsort, nicht der Firmensitz.
- Ziehung
- Vier Berufsgruppen über die Suchbegriffe Elektroniker, Pflegefachkraft, Koch und Berufskraftfahrer. Trefferliste sortiert nach Veröffentlichungsdatum, gezogen wurde jeder fünfte Rang, höchstens eine Anzeige je Betrieb. Bei Dublette rückte der nächste Rang nach. Kein Aussortieren nach Eindruck.
- Stichprobe
- 150 Anzeigen: Elektroberufe 38, Pflege 38, Küche 37, Berufskraftfahrer 37. Erhebungstag 19.08.2026. Die Anzeigen wurden zwischen dem 31.03.2026 und dem 18.08.2026 erstveröffentlicht. 121 lagen direkt bei der Bundesagentur, 29 auf angeschlossenen Stellenbörsen.
- Bewertungsgrundlage
- Gewertet wurde ausschließlich der Anzeigentext. Das Strukturfeld zur Vergütung aus der Schnittstelle der Bundesagentur blieb unberücksichtigt, weil es unzuverlässig ist: Anzeigen mit konkreter Tarifnennung im Text sind dort teilweise als „keine Angaben" hinterlegt.
- Vertrauensbereich
- Angegeben als 95-Prozent-Intervall, gerundet auf volle Prozentpunkte. Bei 150 Anzeigen und einem Anteil um 50 Prozent liegt es bei ±8, bei extremen Anteilen enger. Deshalb ist die Küche mit 95 Prozent (±7) belastbarer als die Pflege mit 53 Prozent (±16).
- Karriereseiten
- Jede Aussage zu einer Karriereseite stützt sich auf eine tatsächlich abgerufene URL. Unsichere Befunde wurden in einem zweiten Durchgang im Browser nachgeprüft, der JavaScript ausführt. Fälle, die auch dann offenblieben, sind als ungeklärt ausgewiesen.
- Was nicht getan wurde
- Keine Testbewerbungen. Es wurde kein Betrieb kontaktiert, kein Formular abgeschickt und keine Sicherheitsabfrage umgangen. Erfasst wurde nur, was öffentlich sichtbar war.
Grenzen dieser Erhebung
Die Stichprobe umfasst 150 Anzeigen aus vier Berufsgruppen. Sie ist nicht repräsentativ für den gesamten Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern, sondern für diese vier Gruppen zum Erhebungszeitpunkt. Gezogen wurde nach Beruf und nicht nach Wirtschaftszweig, deshalb heißen die Gruppen hier Elektroberufe und nicht Handwerk: In der Gruppe stecken auch Industrie, Bahn und öffentliche Arbeitgeber.
Anzeigen, die ein Betrieb ausschließlich auf der eigenen Website oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht, kommen in dieser Grundgesamtheit nicht vor. Die Erhebung sagt also etwas über Anzeigen bei der Bundesagentur aus, nicht über jede Stellenausschreibung in MV.
Die Abgrenzung zwischen „konkret genug" und „zu vage" ist bei Tarifverweisen eine Ermessensfrage. Wir haben benannte Tarifwerke akzeptiert und unbenannte Verweise wie „Vergütung nach Tarif" als fehlende Angabe gewertet. Wer anders abgrenzt, kommt auf leicht andere Werte.
Was Betriebe daraus mitnehmen können
Drei von vier Anzeigen nennen kein Gehalt. Wer eine Zahl nennt, hebt sich damit in seiner Region sofort ab, und zwar ohne einen Cent mehr zu zahlen. Dasselbe gilt für einen Ansprechpartner mit Namen und einen Bewerbungsweg, der im Anzeigentext steht statt hinter einer Abfrage. Warum Anzeigen ohne diese Grundlagen wenig bringen, steht im Beitrag Keine Bewerbungen auf die Stellenanzeige.
Der zweite Punkt ist grundsätzlicher: Auch eine gute Anzeige erreicht nur Menschen, die gerade suchen. Die große Mehrheit der Fachkräfte in MV sucht nicht aktiv, hat aber Wechselgedanken. Wie man diese Gruppe erreicht, beschreibt der Leitfaden: Mitarbeiter finden in MV.